Fördermöglichkeiten
Sie planen eine Weiterbildung?
Dafür stehen Ihnen eventuell Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wir haben Ihnen eine Auswahl aufgelistet.
Was beinhaltet ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Der Antragsteller oder die Antragstellerin müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Wo löse ich den Bildungsgutschein ein?
Die Inhaberin oder der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber zum Beispiel innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt.
Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Als Nachweis für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme kann vom Träger der Maßnahme ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und die Teilnehmerin oder der Teilnehmer legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.
Wo erhalte ich Informationen über nach SGB II / III anerkannte Weiterbildungsangebote?
Weiterbildungsträger und ihre jeweiligen Weiterbildungsangebote müssen nach AZAV zertifiziert sein. Bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfahren Sie am besten, wer anerkannte Weiterbildungen anbietet. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Datenbanken, die nach SGB II / III anerkannte Weiterbildungen beinhalten.
Was muss ich beim Bildungsgutschein beachten?
Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die von der Teilnehmerin oder vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Einlösung in Frage gestellt; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen, zum Beispiel inhaltlicher Art, zugestimmt werden. Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch in Frage gestellt, wenn ein/e Weiterbildungsinteressent/in in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl sie/er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird. Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeeintritt vom Bildungsträger der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.
Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein.
Wie geht es weiter nach der Bundeswehr?
Eine überdurchschnittliche berufliche Qualifikation ist die Basis für die berufliche Perspektive. Langjährige Soldaten müssen oft feststellen, dass die Kenntnisse aus der Berufsausbildung den aktuellen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügen. Der Arbeitsalltag erfordert neben beruflichen Veränderungen oder Neuorientierungen eine permanente Anpassung und ständiges Weiterbilden.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bietet Ihnen die Chance, Ihr Wissen aufzufrischen bzw. Neues zu erlernen. Daher empfiehlt es sich, frühestmöglich mit dem Berufsförderungsdienst in Kontakt zu treten, die Möglichkeiten zu erörtern und sich bereits während der Wehrdienstzeit auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.
CBW bietet Ihnen ein breit gefächertes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten, von denen viele IHK-Abschlüsse oder auch anerkannte, externe Herstellerzertifizierungen beinhalten.
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IFLAS - Förderprogramm Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
Die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLAS) ist ein Programm der Agentur für Arbeit zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die berufliche Weiterbildungsförderung wird im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels seit 2010 dazu genutzt, den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. Teilqualifikationen bei Geringqualifizierten zu ermöglichen.
Förderfähiger Personenkreis
In die Initiative einbezogen werden Arbeitslose (vorrangig Leistungsempfänger) und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Wiederungelernte i. S. d. § 77 Abs. 2 Nr. 1 SGB III mit der Profillage Förderprofil und Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe Qualifikation. Im Vordergrund steht, dass eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme und nachhaltige Integration erwartet werden kann.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sollen Qualifizierungsziele vorrangig mit Abschlüssen, für die in der jeweiligen Region, bezogen auf das voraussichtliche Ausbildungsende, ein regionaler Bedarf erkennbar ist.
Hierzu gehören folgende Maßnahmearten beruflicher Weiterbildung:
Die Förderung erfolgt mittels Bildungsgutschein. Im Einzelfall sprechen Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit an, ob Sie gefördert werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für nachfolgende Ausbildung und Weiterbildung inkl. Prüfungsgebühr übernommen. Es fallen für Sie keine weiteren Kosten an.
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Systemintegration
Fachinformatiker/-in Daten- und Prozessanalyse IHK
Fachinformatiker/-in Digitale Vernetzung IHK
Kauffrau/-mann für Digitalisierungsmanagement IHK
Kauffrau/-mann für Spedition & Logistikdienstleistungen
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt das Jobcenter einem Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt.
Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
Von wem bekomme ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Die Ausstellung des AVGS muss bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantragt werden. Als Antrag gilt jede persönliche, auch telefonische sowie schriftliche Willensbekundung per Brief, Fax oder E-Mail.
Wo löse ich den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ein?
Einen Aktivierungsgutschein können Sie nur bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen. Voraussetzung ist, dass der Bildungsträger und die jeweiligen Module nach AZAV zertifiziert sind. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter sind nach dem dritten Sozialgesetzbuch (§45 SGB III) als förderfähig anerkannt.
AZAV-zertifizierte Bildungsträger können Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zur Förderung Ihrer Weiterbildung annehmen und die Kosten der Weiterbildung mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. Kostenträger ist dabei immer die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, das den Aktivierungsgutschein ausgestellt hat.
CBW ist nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV zertifiziert und erfüllt diese Vorgaben und Sie können Ihren AVGS bei CBW einlösen.
Was muss ich beim Einlösen eines AVGS beachten?
Aktivierungsgutscheine haben eine maximale Gültigkeit von drei Monaten. Wenn sie nicht innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums eingelöst werden, verfallen sie.
Einzelcoaching
Einzelcoaching ist eine von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern finanzierte Maßnahme, die es Arbeitsuchenden erleichtern soll, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei wird im Rahmen von Coachings dem Arbeitssuchenden geholfen.
Ein Einzelcoaching kann jeder ALG-I-Empfänger beantragen, der mindestens 6 Wochen innerhalb der letzten drei Monate arbeitslos war. ALG-II-Empfänger können grundsätzlich auch einen AVGS-Gutschein für ein Coaching bekommen, allerdings liegt die Zusage hierfür im Ermessen des Arbeitsvermittlers.
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